In einem Beitrag vom 19. Februar 2020 sind wir auf einen Artikel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingegangen, da dieser bei vielen CBD Verfechtern für Verwirrung sorgte. In dem Artikel geht die BVL auf die Thematik von Cannabidiol in Bezug auf die Novel Food Verordnung ein. Laut des BVL wäre bisher keine Fallgestaltung bekannt, wonach CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Dieser Behauptung hat sich nun die Europea
Uns liegt eine rechtliche Stellungnahme des Rechtsanwaltes Hermes Piper vor, in welcher er Bezug auf die momentane Rechtslage in Hinblick auf die neue Beurteilung der Cannabispflanze Sativa L als Novel Food nimmt.