CBD – immer wieder Ärger mit dem Gesetz



CBD in Deutschland – die aktuelle Rechtslage


Grundsätzlich gilt in Deutschland die Regel, dass CBD-Produkte legal sind, solange diese keine Rauschzustände hervorrufen und den allgemeinen Drogenkonsum nicht fördern. Darüber hinaus dürfen die Produkte nur dann legal verkauft werden, wenn der THC-Grenzwert von 0,2 % nicht überschritten wird. Das liegt daran, dass der große Bruder THC (Tetrahydrocannabinol) im Gegensatz zu CBD berauschend wirkt, somit dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt und daher illegal ist. Das klingt jetzt prinzipiell gar nicht so kompliziert. Allerdings gibt es Unterschiede, und zwar in Bezug auf folgende Anwendungsgebiete, und genau hier fängt der ganze Spaß an (dazu später mehr):

  • CBD als Nahrungsergänzungsmittel
  • CBD als Medizinprodukt
  • oder CBD als Kosmetikprodukt

Warum Ladenbesitzer in Deutschland nach wie vor Probleme mit dem Freund und Helfer bekommen


CBD Grenzwerte

Es könnt alles so einfach sein, ist es aber nicht. Denn der Grund, warum CBD-Ladenbesitzer fortwährend mit dem Gesetz in Konflikt geraten, liegt ganz simple gesagt an bestimmten Formulierungen in unserem BtmG, die man auch auf den nicht berauschenden Wirkstoff CBD beziehen könnte.

 

Denn laut BtmG sind grundsätzlich alle Teile der Cannabispflanze Sativa verboten. Ausgenommen Samen, solange diese nicht für den illegalen Anbau bestimmt sind und als Nahrungsmittel dienen. So lautete die Verordnung bisher. Seit der EU-Nutzhanfverordnung gibt es aber auch hier Ausnahmen. So sind der gewerbliche Anbau und Vertrieb von Cannabis legal, sofern…

 

…die Pflanze aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind.

 

…der THC-Gehalt den Grenzwert von 0,2 % nicht übersteigt.

 

…der Verkehr mit der Cannabispflanze (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient.

 

 

…die Inhaltsstoffe der Cannabis-Produkte einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.

 

 

Und genau jetzt sind wir dort angekommen, wo viele Ladenbesitzer Probleme bekommen. Genauer gesagt beim letzten Punkt „…einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.“ Diesen Punkt interpretieren nämlich wenige aber dennoch genug Staatsanwälte in Deutschland einfach mal so, wie es ihnen gerade passt. Streng genommen könnte laut deren Aussage nämlich einfach eine größere Menge an CBD-Blüten (vorausgesetzt sie enthalten 0,2 % THC) erworben werden, um dann das THC aus den Blüten zu extrahieren und als Rauschmittel zu missbrauchen.

Man könnte dieses Vorgehen aber im Grunde schlichtweg als Korinthenkackerei bezeichnen, da das zwar in der Theorie möglich wäre, in der Praxis aber absolut unrealistisch. Leider ist das für diese Art von Staatsanwälten kein Grund, dieses Argument ad acta zu legen. Zu einer Verurteilung kommt es in der Regel jedoch nicht, denn wenn es nach dem Argument der Staatsanwälte ginge, müssten Produkte wie Hanfblütentee ebenfalls beschlagnahmt werden. Denn dieser ist im Grunde nichts anderes, nur, dass er anders verpackt und beworben wird. Und würden die Staatsanwälte so weit gehen wollen, müssten sie bereits bei diversen Bio- oder Drogerie-Läden anfangen aufzuräumen. 


Aber wie ist das denn jetzt mit den verschiedenen Anwendungsgebieten?


Weiter oben haben wir bereits erwähnt, dass sich die Regelungen des legalen CBD-Verkaufs von Produkt zu Produkt unterscheiden. So gelten für CBD-Nahrungsergänzungsmittel nicht dieselben Richtlinien wie für CBD-Arzneimittel, Nahrungsmittel mit CBD oder CBD-Kosmetika. Das Problem dabei, für CBD gibt es bisher keinen Grenzwert was Nahrungsergänzungsmittel angeht. Für THC beispielsweise gibt es folgende Richtwerte:  


Richtwert Lebensmittel 
 5 µ/kg    sowohl alkoholische als auch nicht alkoholische Getränke
5000 µ/kg    Speiseöle
150 µ/kg    alle anderen Lebensmittel

CBD Rechtslage Deutschland

Durch diese Richtwerte ist THC als Nahrungsergänzungsmittel prinzipiell verkehrsfähig, solange diese nicht überschritten werden.

Für CBD in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es bisher aber noch keinen Richtwert. Und aus diesem Grund gelten CBD-Nahrungsergänzungsmittel laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz nach wie vor als „nicht verkehrsfähig“. Laut EU-Kommission fallen CBD-Nahrungsergänzungsmittel außerdem unter den Begriff „novel Food“, also „neuartiges Lebensmittel“ und müssen deshalb von den zuständigen Behörden zugelassen werden. Vorher dürfen die Produkte nicht verkauft werden. Für CBD als Arzneimittel gilt dasselbe. Ohne die notwendige Zulassung für das jeweilige Produkt ist der Vertrieb des Mittels illegal.

 

Eigentlich liegt das Festlegen von Grenzwerten im Aufgabenbereich der jeweiligen Landesernährungsanstalt eines Bundeslandes. Von denen hat sich aber bisher noch keiner getraut, weil es laut eigener Angaben noch nicht ausreichend wissenschaftliche Forschungsergebnisse zum Thema gibt. Aber seien wir doch mal ehrlich…jeder der sich mit dem Thema Cannabis beschäftigt, kann zahlreiche wissenschaftliche Forschungsergebnisse finden, die die Wirksamkeit von CBD bestätigen. Vielmehr kann man davon ausgehen, dass die fehlende Motivation daherkommt, weil der Wirkstoff CBD immer noch aus der „bösen“ Cannabispflanze stammt, welche leider nach wie vor mit einer Menge Vorurteilen behaftet ist.

 

Bei Kosmetika ist das Ganze ein wenig einfacher geregelt. Denn da es hier kaum möglich ist, sich mit den Inhaltsstoffen zu berauschen, sind Regelungen nicht ganz so streng. Auf den Produkten muss lediglich eine Inhaltsstoffangabe und der CBD-Gehalt sichtbar sein. Daher gelten diese Art von CBD Produkte momentan auch als die beliebteste Form, um CBD zu vertreiben. Einige Händler haben sich diesen Aspekt auch schon zunutze gemacht, indem sie ihre Produkte einfach als Kosmetika, mit der Aufschrift „nur zur äußerlichen Anwendung“ anboten. Wie der Kunde die Produkte letztendlich verwendet, liegt ja dann nicht mehr im Ermessen des Händlers. 


Schlusswort


Wir sehen also, selbst wenn CBD allgemein als legal gilt, ist die Sache dennoch äußerst kompliziert. Als Verbraucher muss man sich jedoch keine ernsthaften Sorgen machen, verhaftet zu werden, wenn man sich im Internet CBD Produkte, wie beispielsweise Öl, Cremes oder Tropfen bestellt. Wichtig ist bei der Wahl des Shops einfach drauf zu achten, dass dieser zertifiziert ist und die bestellten Produkte einen THC-Grenzwert von 0,2 % nicht überschreiten. Das Thema mit den Blüten zum Rauchen hingegen ist ein bisschen Tricky (wenn auch nicht klar als illegal definiert), sollte daher mit Vorsicht genossen werden. Und vor allem ist der Gesetzgeber jetzt gefördert, um klare Linien beim Thema Nutzhanf und CBD zu ziehen.